Nachbarschaftskonflikte –
Wie findet eine Nachbarschaftsmediation statt?

Eine Mediation dient der Konfliktklärung und zur außergerichtlichen Regelung bei einem Nachbarschaftkonflikt. In einer Mediation übernehmen die Konfliktparteien die Verantwortung für die gemeinsam getroffenen Entscheidungen. Der Mediator wird eine Lösung unterstützen, in der alle Beteiligte einen Gewinn erkennen können – eine win-win Lösung.

In einem Streit vor Gericht geben die Konfliktparteien die Verantwortung an den Richter ab und nach dem Rechtstreit, bleibt oft eine Unzufriedenheit über den Gerichtsentscheid zurück, da die von Außenstehenden getroffene Entscheidung nicht mit den eigenen Bedürfnissen übereinstimmen muss und die Entscheidung als ungerecht wahrgenommen wird. Des Öfteren ziehen Nachbarn dann wiederholt vor Gericht, in der Hoffnung, dass das nächste Urteil zu ihren Gunsten ausfällt. Die Lebensqualität im Zusammenhang des nachbarschaftlichen Wohnens verringert sich massiv, durch den bleibenden Groll und Ärger über den streitlustigen Nachbarn oder die streitlustige Nachbarin.

Eine Mediation kann daher eine wesentlich nachhaltigere Lösung für den aktuellen Konflikt herbeiführen. Der Mediator bespricht in einem Vorgespräch mit den Konfliktparteien den vorliegenden Konflikt und erläutert die weiteren Vorgänge. In der Regel wird dann ein Mediationsvertrag für die geplante Mediation mit allen Beteiligten abgeschlossen. Dieser Vertrag dient der Sicherheit und regelt den Zahlungsmodus der Konfliktparteien.

In den folgenden Mediationssitzungen unterstützt der Mediator aus einer Position Allparteilichkeit heraus die Konfliktparteien. Wir nennen das eine allparteiliche Position, weil wir der Meinung sind, dass eine völlig neutrale Position in der Realität oft nicht möglich sein wird, weil sich immer unterschiedliche Sympathien entwickeln können. Der Mediator wird dennoch immer alle Konfliktparteien nach seinen Möglichkeiten optimal und gleichberechtigt unterstützen. Es ist nicht Aufgabe des Mediators Ratschläge zu erteilen, sondern die Konfliktparteien darin zu unterstützen, selbst eine Lösung zu finden.

Der Mediator unterstützt die Konfliktparteien folgendermaßen:

  • er übersetzt die Aussagen der einzelnen Personen, damit diese die Aussagen besser verstehen können – Alle Menschen haben durch die eigene Sozialisation und Entwicklungsgeschichte eine eigene Sichtweise von der Welt und davon, wie diese Welt organisiert ist, entwickelt. Viele Personen haben Schwierigkeiten die „andere Welt“ des anderen Menschen zu verstehen und zu akzeptieren.
  • er spiegelt die Aussagen und zeigt damit den versteckten Aussagegehalt.
  • er nimmt Kontakt auf zu den offensichtlichen und verborgenen Gefühlen, damit die Konfliktparteien sich deutlicher sehen und verstehen können
  • er unterstützt eine Verbindung zu den Bedürfnissen, damit die Konfliktparteien die unterschiedlichen und gemeinsamen Bedürfnisse erkennen und damit mehr Klarheit über ihre Absichten erhalten können.
  • Eine Klärung über die Ebene der Bedürfnisse erschafft auch neue Form der Verbindung.
  • Der Mediator sorgt für den Schutz aller Beteiligten
  • Während des Prozesses findet ein Lernprozess statt, wodurch die Konfliktparteien möglicherweise eigene Kompetenzen zur Konfliktlösung entwickeln können.

Die Zeitdauer der Mediation wird individuell geregelt und ist abhängig von dem vorhandenen Konflikt-potential sowie den Bedürfnissen der Konfliktparteien. Über das Ende der Mediation entscheidet die Beteiligten gemeinsam.

Zum Abschluss der Mediation unterstützt der Mediator die Konfliktparteien in der Niederschrift einer gemeinsamen Erklärung oder Entscheidung. Falls erforderlich, können die Konfliktparteien dann noch zum Notar gehen und die getroffene Entscheidung juristisch bekräftigen lassen. Das wird dann ein kostengünstiges Verfahren sein, da die wesentlichen Streitpunkte bereits vorab geklärt sind.

Kosten:
Für die Termine in meiner Praxis rechne ich folgende Honorarsätze:
Die Zeitstunde (60 Minuten) Mediation berechne ich mit 200,- zuzügl. 19% MwSt. = 238,- € –
Das Vorgespräch (60 bis 75 Minuten) biete ich an für die Pauschale von 200,- € – inkl. 19% MwSt. Das Vorgespräch kann auch sogleich in den Beginn einer ersten Mediation übergehen und dann berechne ich den oben angegeben Honorarsatz.
Ein kuzes
Mediationsprotokoll mit den wesentlichen Aspekten der Mediation ist Bestandteil des Honorars, zusätzlicher Aufwand wird gemeinsam geklärt und nur dann berechnet, wenn ein solcher Aufwand vereinbart und entstanden ist.